Eine FLUECHTLINGSREPUBLIK der naechsten Generation benoetigt aber
kein eigenes Staatsgebiet im traditionellen Sinn. Zwar sind die Sinti
und Roma eine der wenigen Nationen, die weder ein Land ihr eigen nennen
koennen, noch eigenes Land fordern, aber sie sind eine Illustration
dafuer, dass es auch ohne Landbesitz im herkoemmlichen Sinne geht. So
sind Singapur, Hong Kong oder Liechtenstein Staaten, die kaum
nennenswertes Territorium kontrollieren, die aber dennoch sehr
erfolgreich sind. Oft ist die geo- strategische Lage ausschlaggebender
als die Masse, und ein hoch entwickeltes Bildungswesen gilt als
Grundpfeiler des Erfolgs. Die ehemalige UdSSR verfuegte als groesster
Staat der Erde ueber Unmengen an Staatsgebiet, was in letzter
Konsequenz wohl eher zum Zusammenbruch als zur Garantie ihrer Existenz
beigetragen hat. Das wenige Land, auf das man dennoch nicht verzichten
kann, koennte die UNO von gebietsreichen Staaten langfristig pachten.
Hieraus ergaebe sich direkt die Moeglichkeit, das Voelkerrecht ( International Law)
und Verordnungen, Beschluesse und Ideale der UNO in der Realitaet aufeinander
abzustimmen und modellhaft zu implementieren.
Inzwischen gibt es sogar genuegend Gruende, Teile des
elektromagnetischen Spektrums als quasi-territoriales Gebiet zu
klassifizieren und damit sowohl zur oekonomischen als auch
staatsrechtlichen Grundlage der Fluechtlingsrepublik zu machen.